Allgemein Patienten aus dem Kanton Thurgau
Für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Thurgau gelten gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die vertraglichen Bestimmungen mit santésuisse.
Die KLINIK SEESCHAU ist Bestandteil der kantonalen Spitalplanung gemäss KVG.
Für UVG-Patientinnen und -Patienten werden die mit den Unfallversicherern vereinbarten Tarife verrechnet.


