Allgemein Patienten aus der ganzen Schweiz

Für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz in der Schweiz gelten gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die vertraglichen Bestimmungen mit santésuisse.

Für zusatzversicherte Patientinnen und Patienten werden die Tarife gemäss den abgeschlossenen Verträgen mit den Krankenversicherungen verrechnet.

Die KLINIK SEESCHAU ist Bestandteil der kantonalen Spitalplanung gemäss KVG.

Für UVG-Patientinnen und -Patienten werden die mit den Unfallversicherern vereinbarten Tarife verrechnet.